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Hinweisgeberschutzgesetz

Seit dem 28.11.2023 sind in unserer Unternehmensgruppe interne Hinweisgebermeldestellen eingerichtet. Die Einrichtung dieser Hinweisgebermeldestelle richtet sich nach den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Grundlegendes Ziel des Gesetzes ist es, sicherzustellen, dass die geltenden Gesetze innerhalb unserer Unternehmensgruppe eingehalten werden. Darüber hinaus werden hinweisgebende Personen durch das Hinweisgeberschutzgesetz vor Repressalien wie zum Beispiel Kündigung, Gehaltsänderung oder auch Aufgabenverlagerung geschützt.

 

Die Hinweisgebermeldestelle wird durch externe Vertrauensanwältinnen, Rechtsanwältin Claudia Vogel und Rechtsanwältin Dr. Stefanie Heinrich, betrieben. Was Sie bei der Abgabe eines Hinweises beachten müssen, wie Sie einen Hinweis abgeben und das Verfahren der Bearbeitung eines Hinweises durch unsere Vertrauensanwältinnen finden Sie auf der Homepage vogel-heinrich.eu/fuer-hinweisgeber.

 

Dort finden Sie unter https://vogel-heinrich.eu/unsere-vertragspartner die entsprechenden Kacheln unserer Unternehmensgruppe.

 

Hinweisgebende Personen können grundsätzlich wählen, ob sie sich an unsere interne Meldestelle oder eine externe Meldestelle wenden möchten. Weitere Informationen zu den externen Meldestellen und deren Zuständigkeiten finden Sie hier: https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html.